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Beschleunigte Grundqualifikation gemäß §4 Abs.2 BKrFQG
Seit dem 10.09.2009 müssen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen, die gewerblich im Güterkraftverkehr ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t führen wollen, eine besondere Qualifikation nachweisen.
Gesetzlich geregelt ist dies durch das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz), welches am 01.Oktober 2006 in Kraft getreten ist. Ergänzt wurde dies durch die BKrFQV (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung), die zum gleichen Zeitpunkt rechtskräftig wurde. Ziel der EU-Richtlinie ist es eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrer und Fahrerinnen zu erreichen. Ein defensiver Fahrstil und umweltschonende Fahrweisen sollen von den Fahrern und Fahrerinnen angewendet und verinnerlicht werden. - Mindestalter
- 18 Jahre (C1/C1E)
21 Jahre (C/CE) Lehrgangsdauer- 140 Stunden á 60 min (Vollzeitausbildung):
- 130 Stunden theoretische Ausbildung
Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik - 10 Stunden praktische Ausbildung
Inhalt: sicheres Führen des KFZ inklusive Fahren in besonderem Gelände Prüfung vor der IHK- theoretische Prüfung 90 min (auch ohne Fahrerlaubnis möglich)
Inhalt: richtiges Verhalten beim Fahren, Sicherheitsregeln, Gesundheit, Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
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