Ausbilder Gabelstapler gemäß BGG 925
Dauer: 5
Tage
Voraussetzungen:Der Ausbilder für Gabelstapler muss mindestens 24 Jahre alt sein und ca. 2 Jahre Erfahrungen im Umgang mit und beim Einsatz von
Gabelstaplern und Flurförderzeugen besitzen. Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Ausbildung erfolgreich durchzuführen.
Allerdings können noch zusätzliche Voraussetzungen hinzukommen, da diese sehr individuell und auch branchenbezogen sind, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer, für Sie zuständigen, Berufsgenossenschaft, ob noch weitere Qualifikationen notwendig sind. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.
Es werden folgende Lehrinhalte vermittelt:
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Standsicherheit
- Betrieb allgemein
- regelmäßige Prüfung
- Umgang mit Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- schriftliche Prüfung
Praktische Ausbildung:
- Einweisung am Flurförderzeug
- Tägliche Einsatzprüfung
- Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
- Hinweise auf Gefahrstellen am Flurförderzeug
- Gewöhnung an das Flurförderzeug
- Verlassendes Flurförderzeugs
- Fahr- und Staplerübungen
- Abschlussprüfung
Diese Ausbildung berechtigt Sie, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, eigenständig Gabelstaplerlehrgänge zur Erlangung des Gabelstaplerführerscheins durchzuführen